SG Berlin erklärt die seit 1.1.2011 in Kraft befindlichen Regelbedarfe für verfassungswidrig

Die 55. Kammer des SG Berlin hat im Beschluss vom 25.4.2012 die in der wissenschaftlichen Literatur vielfach vertretene Auffassung bestätigt, dass die Höhe des Regelbedarfes der Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") zu niedrig ist und damit die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09) gemacht hat, verfehlt. Der Beschluss liegt noch nicht schriftlich vor.

Bemerkenswert ist, dass die Pressestelle des Sozialgerichtes Berlin sich bemüßigt gefühlt hat, die Pressemitteilung mit einer Anmerkung zu versehen, in der darauf hingewiesen wird, dass die Entscheidung bislang die einzige ist, die zu diesem Ergebnis kommt. Eine solche Anmerkung ist absolut unüblich und könnte als Indiz dafür ausgelegt werden, dass auch Richter – ungeachtet ihrer Unabhängigkeit – einem gewissen sozialen Druck unterliegen, der es möglicherweise nicht immer leicht macht, ausschließlich nach rechtlichen Kriterien zu urteilen. [Pressemitteilung des SG Berlin]

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