Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer

Im Dezember 2011 trat endlich das Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Verfahren in  Kraft [Infos]. Jetzt kann man "Verzögerungsrüge" erheben, wenn ein Verfahren zu lange dauert. Ein Verfahren vor dem Sozialgericht sollte nach unserer Auffassung im Regelfall nach einem halben Jahr abgeschlossen sein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird voraussichtlich sehr genau beobachten, welche Auswirkungen das neue Gesetz haben wird.

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