Mobilität für Menschen mit schweren Körperbehinderungen

Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen sind oft auf besondere Fahrdienste angewiesen, weil sie den öffentlichen Personennahverkehr wegen ihrer Behinderung nicht nutzen können. In vielen Städten und Landkreisen ist es üblich, dass Gutscheine für maximal vier Hin- und vier Rückfahrten pro Monat ausgegeben werden. Manche Kommunen bewilligen nicht einmal das.

Schon im Februar 2011 konnten wir ein Urteil des SG Freiburg erstreiten, das zum Ergebnis kommt, dass jedenfalls in bestimmten Fällen der Verweis auf einen Fahrdienst nicht ausreichend ist. Statt dessen hat das SG der Klägerin einen Anspruch auf eine einmalige Hilfe für die Anschaffung und den behinderungsgerechten Umbau eine KFZ zugesprochen.

Nunmehr hat auch das Bundessozialgericht entsprechend entschieden. Das Urteil zum AZ B 8 SO 9/10 R vom 2.2.2012 liegt bislang nur als Terminsbericht vor

In unserem Verfahren, das in der 2. Instanz anhängig ist, hält der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zwar an seiner Auffassung fest, nach der eine Kraftfahrzeughilfe nicht zu bewilligen sei. Aber er hat klargestellt, dass er ggf. auch mehr als vier Hin- und Rückfahrten pro Monat bewilligt. Auf Nachfrage teilte der Landkreis mit, bislang habe niemand höhere Bedarfe geltend gemacht. Aber es wurde wohl auch nicht entsprechend beraten. Die Sozialämter müssen von sich aus darauf hinweisen, dass weitere Gutscheine ausgegeben werden, wenn der Betroffene einen höheren Mobilitätsbedarf hat.

Für Betroffene bedeutet das:

1. Sie können sich nun an den Sozialhilfeträger wenden und mit Bezug auf das BSG-Urteil vom 2.2.2012 weitere Gutscheine für Fahrdienste fordern (deutlich mehr als 8 pro Monat)

2. In vielen Fällen können sie den Anspruch auf eine Kraftfahrzeughilfe geltend machen.

3. Schließlich besteht die Möglichkeit, den Mobilitätsbedarf als persönliches Budget auszahlen zu lassen. Damit lässt sich in vielen Fällen auch die Anschaffung eines Autos und ein Umbau sowie die Unterhaltungskosten finanzieren oder kofinanzieren.

Zurück
Alle Meldungen