Keine Kürzung der Sozialhilfe bei Krankenhausaufenthalt
Das SG Lüneburg hat heute in einem Verfahren, in dem die Klägerin von Sozialrecht in Freiburg vertreten wird, entschieden auch die Leistungen von Sozialhilfeempfängern nicht gekürzt werden dürfen, wenn der Leistungsempfänger im Krankenhaus ist.