Erstmals seit 1992 Rückgang der rechtlichen Betreuung

Im Jahr 2013 ist die Zahl der rechtlichen Betreuungen zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 gesunken. Das ergibt sich aus der aktuellen Auswertung der Betreuungsstatistiken, die Horst Deinertveröffentlicht hat. Im Sozialrecht kommt der rechtlichen Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB  eine oft unterschätzte Bedeutung zu: Berufsbetreuerinnen und -betreuer berichten seit Jahren, dass ihre Tätigkeit immer häufiger erforderlich wird, um die sozialen Rechte der Betroffenen zu realsieren, weil im Sozialverwaltungsverfahren immer höhere Hürden zu überwinden sind.

Einerseits ist die rechtliche Betreuung nicht das richtige Instrument, wenn es darum geht, soziale Rechte zu realisieren. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Rückgang der Betreuungszahlen zu begrüßen. Andererseits scheint die rechtliche Betreuung sich zu so etwas wie einem allerletzten Netz entwickelt zu haben. Daher muss sich der Blick nun dringend auf die Frage richten, welche Folgen es hat, wenn die Aufnahme in dieses System restriktiver gehandhabt wird.

[Betreuungszahlen] [zur Bedeutung der Entwicklung der rechtl. Betreuung und zum Vergleich mit der Entwicklung in Frankreich]

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